Häufige Fragen zu steuerlichen Aspekten.

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer?

Sie haben die Möglichkeit, umsatzsteuerpflichtig zu werden, wenn Sie den erzeugten Strom vollständig in das Netz einspeisen. Wenn Sie gegenüber dem Finanzamt erklären, Sie wollen nicht umsatzsteuerpflichtig werden, dann besteht der Nachteil, dass Sie die gezahlte Mehrwertsteuer für die PV-Anlage nicht vom Finanzamt zurückbekommen. Sie bekommen vom Netzbetreiber die Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer und müssen keinerlei Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt abgeben (letzterer Umstand ist der Vorteil bei dieser Variante). In den meisten Fällen empfiehlt es sich jedoch bei neu gekauften und errichteten PV-Anlagen gegenüber dem Finanzamt zu erklären, dass man von der Kleinbetreiberregelung § 19 Abs. 1 UstG Abstand nimmt und umsatzsteuerpflichtig sein möchte. Sie melden Ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. Hinsichtlich der Umsatzsteuer reicht es aus, wenn dargelegt wird, dass der mit der PV-Anlage erzeugte Strom vollständig in das Netz eingespeist wird und der Betreiber umsatzsteuerpflichtig werden möchte. Wenn Sie selber Rechnungen stellen, müssen Sie dies bei Ihren Rechnungen berücksichtigen. Wenn das Energieversorgungsunternehmen für Sie die Rechnungen stellt, müssen Sie es davon in Kenntnis setzen, und es wird die Umsatzsteuer entsprechend berücksichtigen. Sie erhalten dann die Einspeisevergütung zuzüglich Mehrwertsteuer. Zum Ende des Jahres müssen Sie dann einen Umsatzsteuerjahresausgleich fertigen, in dem die Einnahmen, die eingenommene Umsatzsteuer und die ausgegebene Umsatzsteuer angegeben werden muss.

Einkommensteuer?

Der Betrieb der PV-Anlage wird einkommensteuerrechtlich relevant, wenn Sie dem Finanzamt nachweisen können, dass Sie damit in dem voraussichtlichen Zeitraum von 20 Jahren Gewinne erzielen können. Wer dies überzeugend darlegen kann, für den kann sich das finanziell lohnen. Im Regelfall hat man zunächst mit dem Betrieb der PV-Anlage Verluste. Dies gilt insbesondere, wenn Sie die degressive Abschreibung nutzen. Diese finanziellen Nachteile reduzieren das Einkommen, dass zu versteuern ist. Wer somit ein hohes Einkommen versteuern muss, kann mit den anfänglichen Verlusten seine Steuerschuld reduzieren. Sie sollten jedoch immer bedenken, dass Sie irgendwann auch mit der PV-Anlage Gewinne erzielen, die dann zur Erhöhung der Steuerschuld führen.

Gewerbeanmeldung?

Nur in den seltensten Fällen ist es sinnvoll ein Gewerbe anzumelden, da die Nennleistung der PV-Anlage so klein ist, dass selbst wenn Sie Gewinne erzielen können, diese so gering sein dürften, dass es sich um ein nicht anzeigepflichtiges Bagatellgewerbe handelt.