Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem 1. April 2000 die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Es verpflichtet die Netzbetreiber, alle Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ans Stromnetz anzuschließen und gemäß EEG zu vergüten. Die Vergütungshöhe von Solarstrom ist differenziert nach Anlagengröße und dem Aufstellungsort der Anlage.
PV-Anlagen erhalten für 20 Jahre, plus dem Jahr der Inbetriebnahme eine gleichbleibende Einspeisevergütung. Die aktuellen Sätze der Einspeisevergütung finden Sie auf der Website www.solarwirtschaft.de.
Auch bei der Finanzierung von Anlagen können wir Ihnen mit Kontaktdaten zu fähigen und interessierten Bankangestellten weiterhelfen.
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